Abiturprüfung 2009
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gibt Informationen zu
Zeitplan und Organisation der Abiturprüfung 2009.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. März 2008 Az.:
VI.8-5 S 5500-6.8 874
1. Die Abiturprüfung 2009 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:
1.1 Schriftlicher Teil
in der Zeit von Freitag, dem 8. Mai 2009, mit Freitag, dem 22. Mai 2009.
1.2 Colloquiumsprüfung
in der Zeit von Montag, dem 25. Mai 2009, mit Freitag, dem 29. Mai 2009.
1.3 Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 30. März 2009 durchgeführt. Die mündlichen
Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 19. Juni 2009 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe
der Ergebnisse der vier Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.
Die Termine werden innerhalb dieses zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.
2. Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (Bay-EUG), der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), der Schulordnung für die
Abendgymnasien in Bayern (AGSO) und der Schulordnung für die Kollegs in Bayern (KSO), sofern nicht vom
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.
Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung
maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums
im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.
3. Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen
können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2009 der Abiturprüfung unterziehen wollen
(andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), können die Abiturprüfung im ungeteilten oder im geteilten
Prüfungsverfahren ablegen. Andere Bewerber, die die Abiturprüfung im ungeteilten Prüfungsverfahren
ablegen wollen oder im Jahr 2008 die Zwischenprüfung bestanden haben und 2009 die Hauptprüfung ablegen
wollen (§ 92 GSO), nehmen zu dem unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Termin an der Abiturprüfung teil;
andere Bewerber, die sich am Ende des Ausbildungsabschnitts 12/2 der Zwischenprüfung unterziehen wollen,
erhalten dazu in der Zeit vom 25. Mai 2009, mit Freitag, dem 29. Mai 2009, Gelegenheit.
4. Die Schulen übermitteln dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis spätestens 20. Januar
2009 die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben (Erfassungsstichtag: 15.
Januar 2009). Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem
Kollegstufenprogramm (WinKD).
5. Die Entlassung der Abiturienten findet im Schuljahr 2008/09
am Freitag, den 26. Juni 2009 statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem
Datum ausgestellt.
6. Den Schulen wird freigestellt, mit der Durchnahme des Lehrstoffs des Ausbildungsabschnitts
13/2 bereits in der letzten Januarwoche zu beginnen.
Quelle
|