Der Anforderungsbereich I
bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reproduktion
und Textverstehen. Er umfasst die sprachlich angemessene Wiedergabe des Inhalts von
vorgelegten Materialien auf der Grundlage von Sachverhalten und Kenntnissen aus einem
begrenzten Gebiet, die im Lehrplan verbindlich vorgegeben und im Unterricht vermittelt
worden sind.
Dazu gehört
- Verstehen und Wiedergabe des Inhalts, der zentralen Aussagen oder der Problemstellung
vorgegebener Materialien, ggf. im Sinne der Mediation in der jeweils anderen Sprache;
- aufgabenbezogene Wiedergabe von Kenntnissen im gelernten Zusammenhang;
- angemessene und weitgehend normgerechte Verwendung der sprachlichen Mittel zur
Beschreibung und verkürzenden Wiedergabe von Sachverhalten;
- Anwendung gelernter und geübter fachspezifischer Arbeitsweisen.
Der Anforderungsbereich II
bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reorganisation
und Analyse. Er umfasst das Erklären, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte
mit Hilfe neuer Fragestellungen und unter Anwendung fach- und sachadäquater Methoden
sowie das selbstständige Übertragen von Gelerntem auf vergleichbare fachbezogene
Gegenstände hinsichtlich der Sachzusammenhänge, Verfahren, sprachlichen Mittel und
Darstellungsformen.
Dazu gehört
- Erschließen und sprachlich eigenständiges und aufgabenbezogenes Darstellen der inhaltlichen
Aussagen sprachlich und strukturell komplexer Materialien oder umfassenderer
Sachverhalte;
- planmäßige Auswahl und Anwendung von Fachmethoden (Erschließungstechniken, Analyseverfahren)
zur problemlösenden Bearbeitung einer komplexen Aufgabenstellung;
- aufgabenbezogene Anwendung von Formen der analytisch-deutenden und problemlösenden
Argumentation und ihre sprachliche Realisierung;
- weitgehend norm- und funktionsgerechte Verwendung eines differenzierteren Repertoires
sprachlicher Mittel.
Der Anforderungsbereich III
bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Werten und
Gestalten. Er umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Sachverhalte und Materialien mit
dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen,
Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren
die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder
einer neuen Problemstellung angepasst.
Dazu gehören
- begründete, wertende Folgerungen aus den Ergebnissen der durchgeführten Analyse oder
Problemerörterung;
- Einordnung der Ergebnisse in den größeren thematischen Zusammenhang der Problemstellung;
- Kenntnis und Anwendung der grundlegenden Konventionen der Textgestaltung anwendungs-/
produktionsorientierter Textformen;
- Anwendung rhetorischer, ästhetisch gestaltender und leserorientierter Sprachmittel in einem
thematischen Bezug und innerhalb der Konventionen einer bestimmten Textsorte
(kommunikative Funktion literarischer Texte bzw. von Sach- und Gebrauchstexten);
- argumentierende Darlegung komplexer Sachverhalte, begründende, kommentierende
Stellungnahme und zieltextgebundene Textgestaltung unter Verwendung der dazu erforderlichen
sprachlichen Mittel in weitgehend normgerechter und differenzierter Form.
Die Schwerpunkte der Anforderungen liegen in der Abiturprüfung in Bereichen, die mit
sprachlicher Selbstständigkeit, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte sowie
dem Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen beschrieben werden
können. Hinsichtlich des Umfanges, der Komplexität und Differenziertheit dieser allgemein
gekennzeichneten Anforderungen ist zwischen Grundkurs und Leistungskurs zu unterscheiden.
Quelle: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Englisch
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)
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