Verbindliche Vorschriften zur Facharbeit
Sie gibt Gelegenheit zur vertieften wissenschaftspropädeutischen Arbeit
Sie muß in Bezug zum Unterrichtsgegenstand des Kurshalbjahrs stehen
Die Facharbeit wird in einem Leistungsfach , das von der Schule bestimmt wird, geschrieben.
Das Thema wird vom Kursleiter gestellt
Die Facharbeit wird im 1. oder 2. Kurshalbjahr geschrieben (durch Schule festgelegt)
Sie kann als Einzel-, aber auch als Gruppenarbeit verfaßt werden
Sie soll nicht länger als 15 Textseiten sei
Sie muß Angaben der Hilfsmittel und Quellen enthalten
Am Ende: Versicherung der selbständigen Erarbeitung mit Unterschrift
Die Leistung wird vom Kursleiter/-in in einer Bewertung schriftlich zusammengefaßt
Die Facharbeit ersetzt die beiden Klausuren des Kurshalbjahrs
Zur formalen Seite der Facharbeit:
Die Facharbeit muß in maschineller Schrift vorgelegt werden. Die Anmerkungen oder Fußnoten können dabei
entweder auf jeder Seite unten (z. B. bei Textverarbeitungsprogrammen wie WORD etc. sehr einfach) oder
als Anhang (für schreibmaschinengeschriebene Arbeiten einfacher) formuliert werden. Der Anhang enthält
neben den Fußnoten (Schreibmaschine) das Literaturverzeichnis und Schrift- und Bildstücke, auf die der
Text Bezug nimmt. Problem: Schüler, die keinen Computer oder Schreibmaschine haben! Die Facharbeit muß
die schriftliche Versicherung der selbständigen Anfertigung enthalten! Der Text einer Einzel-Facharbeit
sollte einen Umfang von etwa 15 Textseiten DIN A 4 haben, anderthalbzeilig geschrieben, + Anhang. Bei
Gruppenarbeiten muß der individuelle Anteil erkennbar sein und darf der Vergleichbarkeit halber nicht
wesentlich geringer sein als bei einer individuellen Arbeit. Das KM schlägt jedoch 20 Seiten bei
2 Bearbeitern, 25 Seiten bei 3 Bearbeitern vor. Andere Gruppenstärken sollen nicht zugelassen werden.
Gruppenarbeiten bedeuten hier Reduzierung des Arbeitsaufwands auf beiden Seiten. Bei 3 Bearbeitern
reduziert sich der Aufwand um die Hälfte, da der einzelne nur noch ca. 8 Seiten anfertigen braucht!
Allen Schülern eines Leistungskurses dasselbe Facharbeitsthema zu stellen, entspricht nicht der
Verordnungs- und Erlaßabsicht.
Bei der Anfertigung der Literatur-Facharbeit ist neben dem inhaltlichen Aspekt in den Aufgabenfeldern A und B
vor allem auch auf die Zitiergenauigkeit zu achten. Legen Sie bitte die Beurteilungskriterien vorher
unmißverständlich fest: z.B.: Ungekennzeichnetes Übernehmen fremder Texte auch aus dem Internet - führt dazu,
daß die Arbeit mit "ungenügend" (00 Punkte) bewertet werden muß!
Durchführung der Facharbeit im 3-Phasen-Modell:
Die Facharbeit könnte sinnvoll eingebettet werden in drei Phasen des Semesters, die alle drei jeweils
ungefähr 6-7 Wochen umfassen.
1.Phase: normaler Unterricht zumvorgesehenen Thema (ca. 6 Wochen: modelhaft z.B.- 4 Std.Unterricht
+ 1 Std. Facharbeitsphase; Themensuche, Einführung in das fachspezifische wisenschaftliche Arbeiten,
Besuch von Bibliotheken, Literatursuche und -besprechung, Beratung, Themenfestlegung etc.
2.Phase: normaler Unterricht (Beratung, Fertigstellung der Arbeit aussrhalb des Unterrichts; ca. 6 Wochen)
3.Phase: normaler Unterricht mit Einbindung der Präsentationen (jeweils ca. 15-20 Minuten) der Facharbeiten
durch die Schüler. Überprüfung und inhaltliche Weiterführung des Unterrichts mit der Besprechung
der Facharbeitsthemen im gesamten Kurs. (ca. 6 Wochen)
Zur Terminplanung und Betreuung der Facharbeit:
Zur Terminplanung der Facharbeit könnte folgender genauer Terminplan für das entsprechende Halbjahr
für Lehrer und Schüler festlegen werden:
1 . Festlegung des Themas durch den Fachlehrers bis zum .............
2. Auswahl des Themas durch den Schtiler bis zum .............
3. Phase der Sichtung der Literaturtitel bis zum ............
4. Beratung zur Literatur am ............. (oder in der ........ Woche)
5. Besprechung der Literatur und einer groben Gliederung (in der ............ Woche)
6. Abschluß der Schreibphase am................(in der ............ Woche)
7. Abschlußgespräch am .................... ( in der ............... Woche)
8.Abgabe der Facharbeit am ..................... (Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden.
Vorher festlegen, was passiert, wenn nicht abgegeben wird. Ausnahmen nur in begründeten Ausnahmefällen
zulassen, wie längere Krankheit kurz vor dem Abgabetermin.)
9. Korrekturzeit und Bewertung der Facharbeit bis zum .............(....... Woche)
10. (Präsentation(en) am ............ (in der ....... Woche))
11. Bewertung der Gesamtleistung bis zu.............
Zur Beurteilung der Facharbeit:
Die Beurteilung von schriftlicher Arbeit und Kolloquium bzw. Präsentation könnte sich z.B. im Verhältnis
von 75% zu 25% aufteilen; doch es bleibt der jeweiligen Fachgruppe vorbehalten, auch dem Erstellungsprozeß
einen Anteil (20%) an der Gesamtbeurteilung festzulegen (z.B. 20%: 50%: 30%) oder (25%-50%:25%). Bei der
Beurteilung der Arbeit selbst wird der formalen Anlage weniger Gewicht beizumessen sein als der methodischen
Durchführung und der inhaltlichen Bewältigung. Die Kriterien für die Anforderungsbereiche I - III (vgl. Klausuren)
sind hier ebenfalls zu berücksichtigen. Es muß - wie bei Klausuren auch - stets eine schriftliche Beurteilung,
die sich auf die positiven und negativen Randbemerkungen bezieht, stattfinden, damit der Schüler aus der Arbeit
etwas lernen kann. Weiter unten wird ein einseitiges Muster für den äußeren Rahmen angeboten, das man mit
Hilfe der folgenden Kriterien füllen kann.
Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung und Beurteilung (s. SVB1. 1/98)
I. Formale Anlage:
Dokumentation nachvollziehbar
formale Korrektheit und sorgfältige Anlage der Arbeit
Text standardsprachlich korrekt
Literaturverzeichnis fachgerecht und übersichtlich
formale Regeln bei der Anfertigung von Skizzen und Diagrammen eingehalten
Gliederung übersichtlich und inhaltlich logisch
II. Methodische Durchführung
Beherrschung der fachspezifischen Terminologie, Methoden und Arebitstechniken
Angemessene Zusammenstellung der Literatur
Sach- und problembezogener Einsatz und Auswertung von Material
Sach- und problemgerechte Gliederung der Arbeit
Folgerichtige und verständliche Argumentation
Sachgemäßer Einsatz von Hilfsmitteln
präzise begriffliche Darstellung der Sachverhalte
III. Inhaltliche Bewältigung
Bewertung folgender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten:
Mit Hilfe fachspezifischer Methoden und Arbeitstechniken selbständig zu Ergebnissen kommen.
Die im Thema gegebene Problemstellung sachangemessen vollständig und tatsächlich richtig zu erfassen, zu
analysieren, darzustellen und ggf. zu modellieren.
Einzelne Problembereiche differenziert und begründet zu beurteilen.
Die Problemstellung auf spezifische Aspekte zu konzentrieren.
Einen Lösungsweg zu entwickeln, darzustellen und zu begründen.
Sachlich richtig Aussagen und Lösungen veranschaulichen.
Vorgegebene oder experimentell gewonnene Daten zu analysieren, bewerten und integrieren.
Zu logischen Verknüpfungen, originellen und kreativen Ergebnissen kommen.
Zur richtigen Gewichtung der Sachverhalte zu kommen.
Zur kritischen Reflexion hinsichtlich der Hilfsmittel zu kommen.
Zur problemangemessenen Bewertung der angewandten Verfahren und Modelle zu kommen.
Eine begründete Stellungnahme bzw. Beurteilung oder Wertung zu entwickeln.
Die Problemstellung des Themas präzise und prägnant zusammenzufassen.
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