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Niedersächsischer Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren

Niedersächsischer Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren

Der von Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann initiierte runde Tisch zum „Abitur nach 12 Schuljahren“ hat am 2. Juni 2008 im Rahmen seiner zweiten Sitzung wichtige Schritte für den Erfolg des achtjährigen Gymnasiums in Niedersachsen diskutiert. Diese sind im Niedersächsi-schen Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren zusammengefasst:

1. Reduzierung des Nachmittagsunterrichts
Die Schülerpflichtstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 9 werden ab dem 1. August 2008 aufsteigend in der Weise neu verteilt, dass in diesen Schuljahrgängen die wöchentliche Schülerpflichtstundenzahl 32 Stunden nicht überschreitet und somit im Rahmen einer 5-Tage-Woche nur an einem Nachmittag zusätzlich Pflichtunterricht zu erteilen ist. Die Neu-verteilung der Schülerpflichtstunden ermöglicht eine noch bessere Rücksichtnahme der Schule bei der Erteilung von Hausaufgaben im Falle des Nachmittagsunterrichts.

2. Flexibler Umgang mit den 265 Stunden
Für die Schülerinnen und Schüler entfällt ab dem 1. August 2008 die Nachweispflicht, in den Schuljahrgängen 5 bis 12 im Umfang von fünf Stunden am Wahlunterricht teilgenommen zu haben. Der Schule werden für 260 fachbezogen erteilte Pflichtstunden sowie für 12 Wahl-stunden zur Intensivierung und Vertiefung des Unterrichts, zur Förderung sowie zum Ange-bot von Arbeitsgemeinschaften und anderem Wahlunterricht die entsprechenden Lehrer-stunden zugewiesen. Die Schule hat die Möglichkeit, die vorgegebenen Fachstunden nach eigenen Schwerpunkten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu verteilen.

3. Besondere Förderung für den 9. Schuljahrgang
Das zusätzliche Förderangebot von 1,5 Stunden je Klasse für die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Schuljahrgangs wird über den 1.2.2009 bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 fortgeschrieben. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser in der Um-stellungsphase befindlichen Klassenstufe eine ergänzende Förderung durch zusätzliche Lehrerstunden über einen Zeitraum von eineinhalb Schuljahren. Das gewährleistet ihren in-haltlichen Anschluss an die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 10. Schuljahrgangs, mit denen sie gemeinsam das Abitur absolvieren werden.

4. Klassen- und Gruppengrößen im 10. Schuljahrgang
Die durchschnittliche Klassenfrequenz im jetzigen 9. Schuljahrgang beträgt mit Stichtag vom 12.2.2008 bereits nicht mehr als 27 Schülerinnen und Schüler, diese Klassen müssen zum Schuljahreswechsel nicht neu gebildet werden. Deshalb werden die Klassenfrequenzen im 10. Schuljahrgang nicht generell gesenkt, aber in klassenübergreifenden Kursen wird der Teiler 27 eingeführt, der auch für den bisherigen 11. Schuljahrgang gilt. Außerdem erhalten diejenigen Schulen, in denen die Klassenfrequenzen 31 und mehr Schülerinnen und Schüler im 10. Schuljahrgang betragen, nicht 1,5, sondern 2,0 Förderstunden je Klasse.

5. Entlastung und Gestaltungsspielraum bei den Klausuren
Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe wird in vertretbarem Umfang reduziert. Gleichzeitig erhält die Schule die Möglichkeit, im Bedarfsfall selber zu entscheiden, ob eine ergänzende schriftliche Arbeit erforderlich ist. Eine Entlastung bei den schriftlichen Arbeiten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 ist bereits mit dem Deregulierungser-lass vom Juni 2007 erfolgt.

6. Ganztagsschule und Ganztagsangebote
Zum kommenden Schuljahr werden 101 der 224 Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft bereits Ganztagsschule sein. Damit werden 51 % aller Gymnasial- und Gymnasialzweig-schülerinnen und -schüler einen Ganztagsplatz erhalten. Die Landesregierung setzt in Ab-stimmung mit den Schulträgern die Umwandlung von Halbtagsschulen in Ganztagsschulen durch die Zuweisung entsprechender Lehrerstunden schrittweise fort. Im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen Wege gesucht werden, um die Entwicklung von Ganztagsschulen voranzutreiben. Dabei werden neue Anträge von Gymnasien auf Um-wandlung in eine Ganztagsschule unter Berücksichtigung der besonderen Stellung der Hauptschule gleichberechtigt behandelt neben Anträgen von Schulen anderer Schulformen.

7. Unterstützung der Schule bei den neuen Kerncurricula
Die Fachlehrpläne werden auf die Vermittlung inhaltlicher Kern- und Methodenkompetenzen ausgerichtet. Sie werden gestrafft und an den verkürzten gymnasialen Bildungsgang ange-glichen. Im Vordergrund steht der kompetenzorientierte Erwerb der Allgemeinen Hochschul-reife. Die Fachkonferenzen der Schulen werden durch zusätzliches Fortbildungspersonal (Multiplikatoren) in fachbezogenen Fortbildungen zur Umsetzung der neuen Kerncurricula unterstützt. Wichtiger noch als die Straffung ist die schnelle Umsetzung der neuen Kerncur-ricula in den Schulen.

8. Lehrerentlastungen im Abitur 2011
Im Abitur 2011 werden die Schul- und Ferienzeiten so gestaltet, dass die Aushändigung der Abiturzeugnisse 2011 zum 1. Juli des Jahres erfolgt, um in der Schule angemessene Prü-fungs- und Korrekturzeiten sicherzustellen. Außerdem werden die Lehrkräfte auf Grund der erhöhten Korrektur- und Prüfungsbelastungen im Abitur 2011 durch eine Verkleinerung der Fachprüfungsausschüsse in der Abiturprüfung sowie eine Neufestlegung des Zeitpunkts für den flexiblen Unterrichtseinsatz nach Beendigung des Unterrichts in den Prüfungsgruppen entlastet. Schließlich wird an Schulen, die 2011 einen doppelten Abiturientenjahrgang zu bewältigen haben, im Schuljahr 2010/11 keine Schulinspektion durchgeführt.

9. Wahlmöglichkeit zwischen G 8 und G 9 und erhöhte Durchlässigkeit
Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin die Möglichkeit, zwischen einem Abitur nach zwölf oder nach dreizehn Schuljahren zu wählen. Der Zeitpunkt für den Erwerb eines Schul-abschlusses ist dabei eindeutig definiert und richtet sich nach den KMK-Vorgaben, die für al-le Länder gelten. Die Durchlässigkeit unter den verschiedenen Schulformen wird noch weiter verbessert, indem Schülerinnen und Schüler nach dem erfolgreichen Besuch des 9. Schul-jahrgangs im verkürzten gymnasialen Bildungsgang ab dem Schuljahr 2009/2010 vorzeitig in das Fachgymnasium oder in eine vergleichbar geeignete berufsbildende Schule wechseln können. Damit greift die Landesregierung auch eine entsprechende Anregung des Kultusausschusses auf.

10. Funktionierende Schulverwaltungssoftware
Das Kultusministerium wird dafür Sorge tragen, dass die vom Kultusministerium bereitgestellte Verwaltungssoftware für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung einen rei-bungslosen Ablauf im Schuljahr 2010/2011 gewährleistet.

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