Niedersächsischer Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren
Der von Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann initiierte runde Tisch zum „Abitur nach 12 Schuljahren“
hat am 2. Juni 2008 im Rahmen seiner zweiten Sitzung wichtige Schritte für den Erfolg des achtjährigen
Gymnasiums in Niedersachsen diskutiert. Diese sind im Niedersächsi-schen Aktionsplan zum Abitur nach 12
Schuljahren zusammengefasst:
1. Reduzierung des Nachmittagsunterrichts
Die Schülerpflichtstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 9 werden ab dem 1. August 2008
aufsteigend in der Weise neu verteilt, dass in diesen Schuljahrgängen die wöchentliche
Schülerpflichtstundenzahl 32 Stunden nicht überschreitet und somit im Rahmen einer 5-Tage-Woche nur an
einem Nachmittag zusätzlich Pflichtunterricht zu erteilen ist. Die Neu-verteilung der Schülerpflichtstunden
ermöglicht eine noch bessere Rücksichtnahme der Schule bei der Erteilung von Hausaufgaben im Falle des
Nachmittagsunterrichts.
2. Flexibler Umgang mit den 265 Stunden
Für die Schülerinnen und Schüler entfällt ab dem 1. August 2008 die Nachweispflicht, in den Schuljahrgängen
5 bis 12 im Umfang von fünf Stunden am Wahlunterricht teilgenommen zu haben. Der Schule werden für 260
fachbezogen erteilte Pflichtstunden sowie für 12 Wahl-stunden zur Intensivierung und Vertiefung des
Unterrichts, zur Förderung sowie zum Ange-bot von Arbeitsgemeinschaften und anderem Wahlunterricht
die entsprechenden Lehrer-stunden zugewiesen. Die Schule hat die Möglichkeit, die vorgegebenen
Fachstunden nach eigenen Schwerpunkten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu verteilen.
3. Besondere Förderung für den 9. Schuljahrgang
Das zusätzliche Förderangebot von 1,5 Stunden je Klasse für die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9.
Schuljahrgangs wird über den 1.2.2009 bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 fortgeschrieben. Damit
erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser in der Um-stellungsphase befindlichen Klassenstufe eine
ergänzende Förderung durch zusätzliche Lehrerstunden über einen Zeitraum von eineinhalb Schuljahren.
Das gewährleistet ihren in-haltlichen Anschluss an die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 10.
Schuljahrgangs, mit denen sie gemeinsam das Abitur absolvieren werden.
4. Klassen- und Gruppengrößen im 10. Schuljahrgang
Die durchschnittliche Klassenfrequenz im jetzigen 9. Schuljahrgang beträgt mit Stichtag vom 12.2.2008
bereits nicht mehr als 27 Schülerinnen und Schüler, diese Klassen müssen zum Schuljahreswechsel nicht
neu gebildet werden. Deshalb werden die Klassenfrequenzen im 10. Schuljahrgang nicht generell gesenkt,
aber in klassenübergreifenden Kursen wird der Teiler 27 eingeführt, der auch für den bisherigen 11.
Schuljahrgang gilt. Außerdem erhalten diejenigen Schulen, in denen die Klassenfrequenzen 31 und mehr
Schülerinnen und Schüler im 10. Schuljahrgang betragen, nicht 1,5, sondern 2,0 Förderstunden je Klasse.
5. Entlastung und Gestaltungsspielraum bei den Klausuren
Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe wird in vertretbarem Umfang
reduziert. Gleichzeitig erhält die Schule die Möglichkeit, im Bedarfsfall selber zu entscheiden, ob
eine ergänzende schriftliche Arbeit erforderlich ist. Eine Entlastung bei den schriftlichen Arbeiten in
den Schuljahrgängen 5 bis 10 ist bereits mit dem Deregulierungser-lass vom Juni 2007 erfolgt.
6. Ganztagsschule und Ganztagsangebote
Zum kommenden Schuljahr werden 101 der 224 Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft bereits Ganztagsschule
sein. Damit werden 51 % aller Gymnasial- und Gymnasialzweig-schülerinnen und -schüler einen
Ganztagsplatz erhalten. Die Landesregierung setzt in Ab-stimmung mit den Schulträgern die Umwandlung
von Halbtagsschulen in Ganztagsschulen durch die Zuweisung entsprechender Lehrerstunden schrittweise
fort. Im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen Wege gesucht werden, um die Entwicklung von
Ganztagsschulen voranzutreiben. Dabei werden neue Anträge von Gymnasien auf Um-wandlung in eine
Ganztagsschule unter Berücksichtigung der besonderen Stellung der Hauptschule gleichberechtigt
behandelt neben Anträgen von Schulen anderer Schulformen.
7. Unterstützung der Schule bei den neuen Kerncurricula
Die Fachlehrpläne werden auf die Vermittlung inhaltlicher Kern- und Methodenkompetenzen ausgerichtet.
Sie werden gestrafft und an den verkürzten gymnasialen Bildungsgang ange-glichen. Im Vordergrund steht
der kompetenzorientierte Erwerb der Allgemeinen Hochschul-reife. Die Fachkonferenzen der Schulen werden
durch zusätzliches Fortbildungspersonal (Multiplikatoren) in fachbezogenen Fortbildungen zur Umsetzung
der neuen Kerncurricula unterstützt. Wichtiger noch als die Straffung ist die schnelle Umsetzung der
neuen Kerncur-ricula in den Schulen.
8. Lehrerentlastungen im Abitur 2011
Im Abitur 2011 werden die Schul- und Ferienzeiten so gestaltet, dass die Aushändigung der Abiturzeugnisse
2011 zum 1. Juli des Jahres erfolgt, um in der Schule angemessene Prü-fungs- und Korrekturzeiten
sicherzustellen. Außerdem werden die Lehrkräfte auf Grund der erhöhten Korrektur- und Prüfungsbelastungen
im Abitur 2011 durch eine Verkleinerung der Fachprüfungsausschüsse in der Abiturprüfung sowie eine
Neufestlegung des Zeitpunkts für den flexiblen Unterrichtseinsatz nach Beendigung des Unterrichts
in den Prüfungsgruppen entlastet. Schließlich wird an Schulen, die 2011 einen doppelten
Abiturientenjahrgang zu bewältigen haben, im Schuljahr 2010/11 keine Schulinspektion durchgeführt.
9. Wahlmöglichkeit zwischen G 8 und G 9 und erhöhte Durchlässigkeit
Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin die Möglichkeit, zwischen einem Abitur nach zwölf oder nach
dreizehn Schuljahren zu wählen. Der Zeitpunkt für den Erwerb eines Schul-abschlusses ist dabei eindeutig
definiert und richtet sich nach den KMK-Vorgaben, die für al-le Länder gelten. Die Durchlässigkeit unter
den verschiedenen Schulformen wird noch weiter verbessert, indem Schülerinnen und Schüler nach dem
erfolgreichen Besuch des 9. Schul-jahrgangs im verkürzten gymnasialen Bildungsgang ab dem Schuljahr
2009/2010 vorzeitig in das Fachgymnasium oder in eine vergleichbar geeignete berufsbildende Schule
wechseln können. Damit greift die Landesregierung auch eine entsprechende Anregung des Kultusausschusses
auf.
10. Funktionierende Schulverwaltungssoftware
Das Kultusministerium wird dafür Sorge tragen, dass die vom Kultusministerium bereitgestellte
Verwaltungssoftware für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung einen rei-bungslosen Ablauf
im Schuljahr 2010/2011 gewährleistet.
Quelle
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