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NOTENDEFINITION

Notendefinition gemäß KMK-Beschluss
Aus Erlass "Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen", RdErl. d. MK v. 2004 (Nds)


Noten-
bezeichnung
Notenziffer Notendefinition gemäß KMK-Beschluss
sehr gut 1 Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
gut 2 Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anfor-derungen voll entspricht.
befriedigend 3 Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn sie Leistungen im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
ausreichend 4 Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
mangelhaft 5 Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten.
ungenügend 6 Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.



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