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I. Termine für die Abschlussprüfungen 2009 im Sekundarbereich I
RdErl. d. MK vom 5.9.2007 - 32/33-83214 (SVBl. S. 368)
Nach §§ 28 und 40 AVO-Sek I werden die Termine für die Prüfungen zum Erwerb
- des Hauptschulabschlusses und des Abschlusses der Förderschule mit dem
Schwerpunkt Lernen am Ende des 9. Schuljahrgangs sowie
- des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses und des Erweiterten
Sekundarabschlusses I am Ende des 10. Schuljahrgangs
für das Schuljahr 2008/09 wie folgt festgesetzt:
1. Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern mit landesweit einheitlicher
Aufgabenstellung (Haupttermin):
- Mo, 11.5.2009: Deutsch
- Do, 14.5.2009: Mathematik
- Mo, 18.5.2009: Fremdsprachen
2. Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern mit landesweit einheitlicher
Aufgabenstellung (1. Nachschreibtermin):
- Mo, 25.5.2009: Deutsch
- Mi, 27.5.2009: Mathematik
- Fr, 29.5.2009: Fremdsprachen
3. Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern und mündliche Prüfung in den
schriftlichen Prüfungsfächern:
Für den Hauptprüfungstermin: Mi, 3.6.2009 – Di, 9.6.2009
Für den 1. Nachschreibtermin: Mo, 8.6.2009 – Di, 9.6.2009
4. Beginn der schriftlichen Prüfungen:
jeweils 8.00 Uhr bis 8.15 Uhr
5. Ausgabe der Abschlusszeugnisse Sek. I:
Fr. 19.6.2009 – Mo, 22.6.2009
II. Erweiterter Sekundarabschluss I
Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb
des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss nach § 6 hinaus im Durchschnitt befriedigende
Leistungen
1. in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
2. in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik
erbracht hat.
III. Prüfungsaufgaben und Leistungsbewertung
(1) Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung nach § 27 Abs. 1 und Abs. 2 werden von der
obersten Schulbehörde landesweit einheitlich gestellt.
Die Aufgaben für die mündliche Prüfung
und für die besondere Prüfungsleistung werden von der prüfenden Lehrkraft gestellt.
Die Aufgaben der schriftlichen und mündlichen Prüfung beziehen sich auf die Sachgebiete
des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet.
(2) Das Prüfungsergebnis soll die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel bestimmen.
(3) In einem Fach mit schriftlicher und mündlicher Prüfung nach § 27 Abs. 4 gehen die Ergebnisse
der beiden Teile in die Bewertung der Prüfungsleistung im Verhältnis von zwei Drittel
zu einem Drittel ein.
Der Fachprüfungsausschuss setzt die Prüfungsnote in dem Prüfungsfach
fest.
(4) Die Bewertung der Dokumentation und des Kolloquiums der besonderen Prüfungsleistung
gehen im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel in die Bewertung der Prüfungsleistung
ein.
Der Fachprüfungsausschuss setzt die Jahresnote in dem Prüfungsfach fest.
(Aus: Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO - S I)
vom 7. April 1994 (Nds. GVBl. S. 197), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juli
2005 (Nds. GVBl. S. 261; SVBl. S. 486)
IV. Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Realschule sind durch den Erlass "Die Arbeit in der Realschule" vom 3.2.2004 sowie durch fachbezogene Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben bestimmt.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
· Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt,
· Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
· Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.
V. Aufbau der zentralen Abschlussarbeit Englisch
Die Abschlussarbeit umfasst vier Teile:
o Listening
o Reading
o Writing
o Mediating
In der Regel stehen die leichteren Aufgaben am Anfang.
Organisatorische Hinweise:
o Zu allen Aufgaben darf ein zweisprachiges Wörterbuch benutzt werden.
o Den Schülerinnen und Schülern steht für die Bearbeitung der vier Teile folgende Zeit zur Verfügung
o Listening: ca. 25 Minuten (in Abhängigkeit von der Spiellänge der verwendeten Audioquelle)
o Reading, writing and mediating: ca. 95 Minuten
o Die vier Teile der Abschlussarbeit werden folgendermaßen gewichtet:
o Listening: 30 %
o Reading: 30 %
o Writing: 30 %
o Mediating: 10 %
Erwartete Kenntnisse und Fertigkeiten:
Hör- und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler kennen folgende Textsorten/Textarten:
o Ausschnitte aus Radiosendungen
o Telefongespräche/Ansagen
o Bilder
o Diagramme
o Alltagsdialoge
und die dazu gehörigen Aufgabenformate
. right / wrong
. multiple choice
. fill- in tasks
. matching
Leseverstehen
Die Schülerinnen und Schüler kennen folgende Textsorten/Textarten:
o Sach- und Gebrauchstexte
o Gedichte / Liedtexte
o Artikel aus Zeitungen, Zeitschriften, Jugendmagazinen
o Leserbriefe
o E-Mails
o Gebrauchsanweisungen
o Bewerbungsschreiben
o Lebenslauf
VI. Standards für Kompetenzbereiche der ersten Fremdsprache
In diesem Kapitel werden die von den Schülerinnen und Schülern zu erwerbenden zentralen
Kompetenzen für den Mittleren Schulabschluss beschrieben. Die Beschreibung erfolgt in enger
Anlehnung an den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR).Sofern der GeR
seinerseits Niveaustufen der Sprachbeherrschung definiert, werden diese auch hier verwendet.
Insofern werden für die Kommunikativen Fertigkeiten (Kapitel 3.1) und die Verfügbarkeit der
sprachlichen Mittel (Kapitel 3.2) Niveaustufen des Referenzrahmens angeführt. Für die Interkulturellen
Kompetenzen (Kapitel 3.3) und die Methodenkompetenzen (Kapitel 3.4) werden
entsprechend keine Stufungen vorgenommen. Die Niveaustufe beschreibt jeweils das mittlere
sprachliche Niveau, das die Schülerinnen und Schüler bis zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses
erreichen sollen. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Kompetenzbeschreibungen
sowohl auf die englische als auch auf die französische Sprache.
Kommunikative Fertigkeiten
Bis zum Mittleren Schulabschluss erreichen die Schülerinnen und Schüler im Wesentlichen
das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. In Abhängigkeit von den
Eigenbedingungen schulischen Fremdsprachenlernens sind jedoch in einigen Kompetenzbereichen
höhere oder niedrigere Anforderungsniveaus etabliert, die hier entsprechend berücksichtig
wurden (z.B. mit der Ausweisung von B1+ oder A2). Das Niveau des Referenzrahmens
- soweit dort ausgewiesen - ist für jeden Standard in Klammern angegeben.
Hör- und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche
alltags- oder berufsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und
Einzelinformationen erkennen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen
wird (B1+).
Die Schülerinnen und Schüler können (Englisch und Französisch)
- im Allgemeinen den Hauptpunkten von längeren Gesprächen folgen, die in ihrer Gegenwart
geführt werden (B1)
- Vorträge verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und
klar strukturiert ist (B1+)
- Ankündigungen und Mitteilungen zu konkreten Themen verstehen, die in normaler Geschwindigkeit
in Standardsprache gesprochen werden (B2)
- vielen Filmen folgen, deren Handlung im Wesentlichen durch Bild und Aktion getragen
wird (B1).
Englisch:
Die Schülerinnen und Schüler können:
- den Informationsgehalt der meisten Rundfunksendungen und Tonaufnahmen über Themen
von persönlichem Interesse verstehen (B1+)
- das Wesentliche in vielen Fernsehsendungen zu Themen von persönlichem Interesse, z.B.
Interviews, kurze Vorträge oder Nachrichtensendungen verstehen (B1+).
Französisch:
Die Schülerinnen und Schüler können:
- in Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte
verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird (B1)
- das Wesentliche von Fernsehsendungen zu vertrauten Themen verstehen, sofern darin
relativ langsam und deutlich gesprochen wird (B1).
Leseverstehen
Englisch:
Die Schülerinnen und Schüler können weitgehend selbstständig verschiedene Texte aus
Themenfeldern ihres Interessen- und Erfahrungsbereiches lesen und verstehen (B1+).
Französisch:
Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene unkomplizierte Texte aus Themenfeldern
ihres Interessen- und Erfahrungsbereiches lesen und verstehen (B1).
Die Schülerinnen und Schüler können:
- Korrespondenz lesen, die sich auf das eigene Interessengebiet bezieht und die wesentliche
Aussage erfassen (B2)
- klar formulierte Anweisungen, unkomplizierte Anleitungen, Hinweise und Vorschriften
verstehen (B1/ B2)
- längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen
Texten zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen (B1+)
- in kürzeren literarischen Texten (z.B. Short Stories) die wesentlichen Aussagen erfassen
und diese zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen (B1)
- die Aussagen einfacher literarischer Texte verstehen
- in klar geschriebenen argumentativen Texten zu vertrauten Themen die wesentlichen
Schlussfolgerungen erkennen, z.B. in Zeitungsartikeln (B1/ B1+).
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen,
persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen (B1).
Die Schülerinnen und Schüler können:
- soziale Kontakte herstellen durch Begrüßung, Abschied, Sich-Vorstellen, Danken und
Höflichkeitsformeln verwenden (A2)
- Gefühle wie Überraschung, Freude, Trauer, Interesse und Gleichgültigkeit ausdrücken
und auf entsprechende Gefühlsäußerungen reagieren (B1)
- ein Gespräch oder eine Diskussion beginnen, fortführen und auch bei sprachlichen
Schwierigkeiten aufrechterhalten (B1)
- die meisten Dienstleistungsgespräche und routinemäßigen Situationen bewältigen, z.B.
Umgang mit öffentlichen Einrichtungen während eines Auslandsaufenthaltes, Einkauf,
Essen (B1)
- in einem Interview konkrete Auskünfte geben, z.B. in Bewerbungsgesprächen (B1+)
- eine kurze Geschichte, einen Artikel, einen Vortrag, ein Interview oder eine Dokumentarsendung
zu vertrauten Themen einem Gesprächspartner vorstellen und Informationsfragen
dazu beantworten (B1+)
- in Gesprächen und Diskussionen kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen und
höflich Überzeugungen und Meinungen, Zustimmung und Ablehnung ausdrücken (B1/
B1+).
Sprechen
Zusammenhängendes Sprechen
Die Schülerinnen und Schüler können Erfahrungen und Sachverhalte zusammenhängend
darstellen, z.B. beschreiben, berichten, erzählen und bewerten (B1).
Die Schülerinnen und Schüler können:
- mit einfachen Mitteln Gegenstände und Vorgänge des Alltags beschreiben, z.B. Rezepte,
Wegbeschreibungen, Spielregeln, Bedienungsanleitungen (A2)
- eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema vortragen, wobei die Hauptpunkte
hinreichend präzise erläutert werden (B1)
- für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben (B1).
Schreiben
Die Schülerinnen und Schüler können zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen
aus ihrem Interessengebiet verfassen (B1).
Die Schülerinnen und Schüler können:
- eine Nachricht notieren, wenn jemand nach Informationen fragt oder ein Problem erläutert
(B1+)
- in persönlichen Briefen Mitteilungen, einfache Informationen und Gedanken darlegen
(B1)
- einfache standardisierte Briefe und E-Mails adressatengerecht formulieren, z.B. Anfragen,
Bewerbungen (B1)
- unkomplizierte, detaillierte Texte zu einer Reihe verschiedener Themen aus ihren Interessengebieten
verfassen, z.B. Erfahrungsberichte, Geschichten, Beschreibungen (B1)
- kurze einfache Aufsätze zu Themen von allgemeinem Interesse schreiben (B1)
- kurze Berichte zu vertrauten Themen schreiben, darin Informationen weitergeben, Gründe
für Handlungen angeben und Stellung nehmen (B 1+).
Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können mündlich in Routinesituationen und schriftlich zu
vertrauten Themen zusammenhängende sprachliche Äußerungen und Texte sinngemäß
von der einen in die andere Sprache übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können:
- in Alltagssituationen sprachmittelnd agieren
- persönliche und einfache Sach- und Gebrauchstexte sinngemäß übertragen.
Verfügung über die sprachlichen Mittel
Die sprachlichen Mittel Wortschatz, Grammatik, Aussprache, Intonation und Orthographie
sind funktionale Bestandteile der Kommunikation. Anzustreben ist ihre höchstmögliche Verfügbarkeit,
allerdings haben sie grundsätzlich dienende Funktion. Im Vordergrund steht die
gelungene Kommunikation. .... Bis zum Mittleren Schulabschluss erreichen die Schülerinnen
und Schüler im Wesentlichen das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einen hinreichend großen Wortschatz, um sich
mit Hilfe von einigen Umschreibungen über die häufigsten Alltagsthemen der eigenen und
der fremdsprachlichen Gesellschaft und Kultur (vgl. Kapitel 3.3) äußern zu können. Darüber
hinaus sind sie in der Lage, zusätzliche lexikalische Einheiten hörend oder lesend zu verstehen
(rezeptiver Wortschatz) oder selbstständig aus Texten zu erschließen (potentieller Wortschatz).
Die Schülerinnen und Schüler machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum
geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken und wenig vertraute Themen und Situationen zu
bewältigen.
Grammatik
Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Allgemeinen über verwendungshäufige grammatische
Strukturen, können diese intentions- und situationsangemessen anwenden und haben ein
elementares Strukturbewusstsein entwickelt. Sie machen zwar noch Fehler, aber es bleibt klar,
was sie zum Ausdruck bringen möchten. Darüber hinaus können sie ein Repertoire von häufig
verwendeten Redefloskeln und von Wendungen ausreichend korrekt verwenden. Die Reichweite
der rezeptiv verfügbaren Strukturen ist größer als die der produktiv verfügbaren Strukturen.
Sie können unter anderem:
- Aussagen, Fragen und Aufforderungen in bejahter und verneinter Form verstehen und
formulieren
- Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen, zukünftig oder
zeitlos, mehrere Geschehnisse als gleichzeitig oder aufeinanderfolgend bzw. unter Berücksichtigung
von Vor- und Nachzeitigkeit erkennen und wiedergeben
- räumliche, zeitliche und logische Beziehungen erkennen und herstellen
- Handlungsperspektiven (aktive und passive Satzkonstruktionen) verstehen und selbst formulieren
- Anzahl, Art und Zugehörigkeit von Gegenständen, Lebewesen und Sachverhalten erkennen
und beschreiben
- Informationen wörtlich und vermittelt wiedergeben (direkte/indirekte Rede)
- Bedingungen und Bezüge formulieren.
Aussprache und Intonation
Die Schülerinnen und Schüler:
- können verschiedenartige Aussprachevarianten der Zielsprache verstehen
- beherrschen die Aussprache in der Weise, dass diese i.d.R. weder auf der Wort- noch auf
der Satzebene zu Missverständnissen führt
- können die Zeichen der Lautschrift sprachlich umsetzen.
Orthographie
Die Schülerinnen und Schüler können unter Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln
der Zielsprache ausreichend korrekt und verständlich schreiben.
Interkulturelle Kompetenzen
Interkulturelle Kompetenzen sind mehr als Wissen und mehr als eine Technik. Sie sind auch
und vor allem Haltungen, die ihren Ausdruck gleichermaßen im Denken, Fühlen und Handeln
und ihre Verankerung in entsprechenden Lebenserfahrungen und ethischen Prinzipien haben.
Interkulturelle Kompetenzen beinhalten Einsicht in die Kulturabhängigkeit des eigenen Denkens,
Handelns und Verhaltens sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur Wahrnehmung und
Analyse fremdkultureller Perspektiven.
Zum Zeitpunkt des Erwerbs des Mittleren Schulabschlusses heißt das:
Die Schülerinnen und Schüler:
- kennen elementare spezifische Kommunikations- und Interaktionsregeln ausgewählter
englisch- bzw. französischsprachiger Länder und verfügen über ein entsprechendes
Sprachregister, das sie in vertrauten Situationen anwenden können
- sind neugierig auf Fremdes, aufgeschlossen für andere Kulturen und akzeptieren kulturelle
Vielfalt
- sind bereit, sich auf fremde Situationen einzustellen und sich in Situationen des Alltagslebens
angemessen zu verhalten
- sind in der Lage, ungewohnte Erfahrungen auszuhalten, mit ihnen sinnvoll und angemessen
umzugehen und das Fremde nicht als etwas wahrzunehmen, das Angst macht
- können sich in Bezug auf die Befindlichkeiten und Denkweisen in den fremdkulturellen
Partner hineinversetzen
- kennen gängige Sicht- und Wahrnehmungsweisen, Vorurteile und Stereotype des eigenen
und des fremdkulturellen Landes und setzen sich mit ihnen auseinander
- können kulturelle Differenzen, Missverständnisse und Konfliktsituationen bewusst wahrnehmen,
sich darüber verständigen und gegebenenfalls gemeinsam handeln.
Die Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen sich insbesondere auf Charakteristika der eigenen
und der fremdsprachlichen Gesellschaft und Kultur aus folgenden Bereichen:
- das tägliche Leben (Alltag, Schule und Freizeit, Essen und Trinken, Arbeitszeiten und -gewohnheiten, Feiertage u.a.)
- Lebensbedingungen (Lebensstandard, geografische, soziokulturelle Merkmale, u.a.)
- zwischenmenschliche Beziehungen (Geschlechterbeziehungen, Familienstrukturen, Generationsbeziehungen,
u.a.)
- Werte, Normen, Überzeugungen, Einstellungen (in Bezug auf regionale Kulturen, Traditionen,
Geschichte, Minderheiten, Kunst, u.a.).
Methodenkompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler verfügen ihrem Alter und Bildungsgang entsprechend über
fachliche und fachübergreifende Arbeitstechniken und Methoden.
Textrezeption (Leseverstehen und Hörverstehen)
Die Schülerinnen und Schüler können:
- verschiedene Hör- und Lesetechniken auf unterschiedliche Textarten (z.B. Sachtexte,
Artikel, literarische Kleinformen) anwenden
- sich schnell einen groben Überblick über den Inhalt eines Textes verschaffen
- wichtige Details durch Unterstreichen markieren
- wichtige Textstellen durch farbliches Hervorheben, durch das Notieren von Stichworten
und durch ordnende ergänzende Randnotizen besonders kenntlich machen.
Interaktion
Die Schülerinnen und Schüler können:
- sich in der Klasse, mit Partnern und in Gruppen in der Fremdsprache verständigen und
Kommunikationsprozesse aufrecht erhalten
- sich in realen Alltagssituationen mit unterschiedlichen, englisch- bzw. französischsprachigen
Personen verständigen und Verständigungsprobleme durch Rückfragen, durch Vereinfachungen,
durch Höflichkeitsformeln und nonverbale Mittel überwinden
- Techniken des Vermittelns zwischen zwei Sprachen einsetzen.
Textproduktion (Sprechen und Schreiben)
Die Schülerinnen und Schüler können:
- sich Informationen aus unterschiedlichen fremdsprachlichen Textquellen beschaffen, diese
vergleichen, auswählen und bearbeiten
- Techniken des Notierens zur Vorbereitung eigener Texte oder Präsentationen nutzen
- mit Hilfe von Stichworten, Gliederungen, Handlungsgeländern Texte mündlich vortragen
oder schriftlich verfassen
- die Phasen des Schreibprozesses (Entwerfen, Schreiben, Überarbeiten) selbstständig
durchführen.
Lernstrategien
Lernstrategien beziehen sich auf sprachliche Mittel, auf Aussprache, Intonation, Orthographie
sowie auf Grammatik.
Die Schülerinnen und Schüler können:
- Hilfsmittel zum Nachschlagen und Lernen, z.B. Wörterbücher, Grammatikbücher usw.
selbstständig nutzen
- Verfahren zur Vernetzung, Strukturierung, Memorierung und Speicherung von sprachlichen
Inputs, z.B. von Wortschatz, anwenden.
Präsentation und Medien
Die Schülerinnen und Schüler können:
- Präsentationstechniken einsetzen (Medienwahl, Gliederungstechniken, Visualisierungstechniken,
Gruppenpräsentation)
- mit Lernprogrammen (auch Multimedia) arbeiten
- Neue Technologien zur Informationsbeschaffung, zur kommunikativen Interaktion (EMail)
und zur Präsentation der Ergebnisse nutzen.
Lernbewusstheit und Lernorganisation
Die Schülerinnen und Schüler können:
- den Nutzen der Fremdsprache zur Pflege von persönlichen und beruflichen Kontakten
einschätzen
- selbstständig, mit einem Partner oder in Gruppen längere Zeit arbeiten
- ausgewählte Projekte (z.B. bilinguale Projekte) bearbeiten
- für sie förderliche Lernbedingungen erkennen und nutzen, ihre Lernarbeit organisieren
und die Zeit einteilen
- Fehler erkennen und diese Erkenntnisse für den eigenen Lernprozess nutzen
- ihren eigenen Lernfortschritt beschreiben und ggf. in einem Portfolio dokumentieren
- Methoden des Spracherwerbs reflektieren und diese auf das Lernen weiterer Sprachen
übertragen.
Quelle: Standards für Kompetenzbereiche der ersten Fremdsprache
PS. Manchmal frage ich mich, ob die Schüler ihr 1. Staatsexamen machen sollen.....-;)
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