Grundsätzlich wird die Normalform der Klausur in der SekII, also die Textanalyse,
nach Inhalt, Ausdrucksvermögen und sprachlicher Rictigkeit beurteilt. Wichtig dabei ist,
daß Ausdrucksvermögen (AV) und sprachliche Richtigkeit (SR) nicht miteinander vermischt
werden; i.e. Fehler, die in den Bereich SR eingehen, sollten nicht auch noch einmal im AV
negativ zu Buche schlagen.
Die Bewertung des AV ist sicherlich eine der schwersten Übungen bei der Korrektur von Klausuren,
da sie u.a. auch von der Erfahrung und Kompetenz der/des Beurteilenden abhängt. Aber dennoch
kann sich jeder bemühen, das AV nach folgenden Kriterien zu bewerten:
Lexik |
Syntax |
Text |
Umfang |
Variation |
Gliederung |
Angemessenheit |
Klarheit |
Verknüfung/Beziehung |
Treffsicherheit |
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Ökonomie/conciseness |
Differenziertheit |
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Sprachebene/Register |
Darüberhinaus sollte man sich fragen: Hat der Schüler häufig aus dem Original übernommen?
Hat er den Sinn einer einzelnen Passage evtl. mißverstanden?
Es ist sinnvoll, am Rande gute Wendungen oder idiomatische Satzkonstruktionen mit AV+ und
ungeschickte mit AV- zu kennzeichnen.
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